Arbeitsrecht Lexikon

Mobbing

Unter Mobbing versteht man kontinuierlich geplante Aktionen mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung zur eigenen Vorteilnahme zwischen Einzelpersonen und/oder Gruppen. Der Begriff Mobbing wird verwendet, wenn eine Person am Arbeitsplatz bzw. in der Schule Zielscheibe feindseliger und unethischer Attacken einer oder mehrerer anderer Personen ist.

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren. Dies ergibt sich aus Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen.Der Personalrat dient der Vertretung der Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes.

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

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