Kanzlei Dr. Olsen

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München

Langjährige Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht

Kompetentes Team aus mehreren spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht

Top-Bewertungen unter anderem auf anwalt.de und google.de

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Ihre Vorteile beim Spezialisten Dr. Olsen

Kompetente Beratung durch Ihren Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Dr. Dietmar Olsen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Herzen von München am Sendlinger-Tor-Platz, ist Gründungspartner der Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen. Zusammen mit seinem Team kämpft er für Ihr Recht.

Wir unterstützen Sie kompetent bei sämtlichen Fragen, führen Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abmahnungen, erheben für Sie Kündigungsschutzklagen, machen Forderungen oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag für Sie geltend und vertreten Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, insbesondere vor dem Arbeitsgericht München.

Guter Rat zu fairen Preisen.

Seit dem 01.11.2013 betreibt Dr. Olsen seine Kanzlei gemeinsam mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Huber. In der ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen sind insgesamt drei Fachanwälte für Arbeitsrecht und zudem drei Rechtsanwälte mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

Aktuelle Beiträge aus dem Arbeitsrecht

Anwalt Arbeitsrecht in München
Dr. Olsen – wir beraten Sie gerne

Sollte ich bei Problemen am Arbeitsplatz zum Rechtsanwalt Arbeitsrecht gehen?

Nehmen Sie bei allen Problemen rund um Ihr Arbeitsverhältnis schnellstmöglich Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht auf. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen meist sofort sagen, ob Handlungsbedarf besteht und wie Sie am besten vorgehen.

Muss ich, bevor ich zum Anwalt für Arbeitsrecht gehe, Kontakt zu meiner Rechtsschutzversicherung aufnehmen?

Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Obliegenheitspflichten. Ein erfahrener Anwalt im Bereich Arbeitsrecht wird den Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung oft als Service anbieten, denn er weiß im Regelfall besser, welche Informationen die Rechtsschutzversicherung benötigt, um eine Kostendeckungszusage zu erteilen.

Muss ich Fristen wahren?

Bei einer schriftlichen Kündigung gibt es eine gesetzliche Frist von drei Wochen, die ab dem Zugang der Kündigung beginnt. Innerhalb dieser Frist muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, falls Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten.

Kann ich die Klage beim Arbeitsgericht nur über einen Rechtsanwalt einreichen?

Vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass der betroffene Arbeitnehmer nicht notwendigerweise einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung und Prozessführung beauftragen muss. Erst vor dem Landesarbeitsgericht besteht ein gesetzlicher Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt. In der Praxis zeigt sich aber fast immer, dass es ratsam ist, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, da immer damit zu rechnen ist, dass auch der Arbeitgeber einen Rechtsanwalt beauftragen wird, um sich gegen die Klage zu verteidigen. Aus Gründen der Waffengleichheit sollte dann auch der Arbeitnehmer von einem Rechtsanwalt in Bereich Arbeitsrecht vertreten sein.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht – Sie finden uns am Sendlinger-Tor-Platz

Kann ich Prozesskostenhilfe für den Anwalt Arbeitsrecht beantragen?

Bedürftige Arbeitnehmer werden durch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, vom Staat unterstützt. Wir lehnen keine Mandate ab, die so finanziert werden, auch wenn die Gebühren des Rechtsanwalts ab einem gewissen Streitwert deutlich niedriger sind als die regulären Gebühren. Wir stellen den Antrag im Regelfall zusammen mit der Klageschrift und füge ein von dem Mandanten ausgefülltes Formular bei, in dem Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt wird. Wichtig ist ein lückenloser Beleg der darin enthaltenen Angaben, beispielsweise durch Vorlage von Kopien der Kontoauszüge der letzten acht Wochen, des Mietvertrages, etc.

Ob letztlich Prozesskostenhilfe gewährt wird, hängt neben einer überschlägigen positiven Bejahung gewisser Erfolgsaussichten durch das Arbeitsgericht davon ab, ob eine gewisse finanzielle Bedürftigkeit des Klägers vorliegt.

Wie läuft ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht ab?

Nach Klageerhebung versendet das Gericht eine Ladung für einen Termin zur Güteverhandlung an den Arbeitnehmer und (gemeinsam mit einer Abschrift der Klageschrift) auch an den Arbeitgeber. Im Gütetermin versucht das Arbeitsgericht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Bei einer Kündigungsschutzklage ist üblicherweise eine vergleichsweise Einigung, dass die angegriffene Kündigung gegen Erhalt einer Abfindung akzeptiert wird. Kommt es nicht zu einer Einigung, läuft der Prozess weiter. Das Gericht gibt den Parteien dann Schriftsatzfristen auf und verlangt einen schriftlichen Sachvortrag. Oft wird auch bereits das Datum bestimmt, an dem der sogenannte „Kammertermin“ stattfindet. Erstmals im Kammertermin kann ein Urteil gefällt werden (Ausnahme: Eine der Parteien bleibt dem Gütetermin fern, dann kann bereits im Gütetermin ein Versäumnisurteil ergehen).

Gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung?

Zu den populärsten Rechtsirrtümern gehört es, dass der normale Bürger glaubt, einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung zu haben. Unzählige Male habe ich in meiner Kanzlei erlebt, dass der gekündigte Arbeitnehmer von mir als Anwalt für Arbeitsrecht am liebsten nur noch den Rechenweg erklärt haben möchte. Kläre ich ihn dann über die Rechtslage auf, wird das Gesicht des Mandanten immer länger.

In anderen europäischen Ländern (beispielsweise in Österreich) gibt es auf eine Abfindung tatsächlich einen Rechtsanspruch. Abgesehen von dem Ausnahmefall des Vorliegens eines Sozialplans zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, der eine Abfindungsregelung enthält, und dem selteneren Fall eines Angebots des Arbeitgebers auf Zahlung einer Abfindung, falls der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet (sogenannte „1-a-Kündigung“ in Anlehnung an § 1 a Kündigungsschutzgesetz), existiert kein solcher Rechtsanspruch in Deutschland. Die tägliche Praxis vor den Arbeitsgerichten zeigt aber, dass fast alle gerichtlichen Vergleiche in Zusammenhang mit einer Kündigung eine Abfindungszahlung beinhalten. Praktisch hat sich das Kündigungsschutzgesetz somit schleichend zu einem „Abfindungszahlungsgesetz“ entwickelt.

Was spricht für einen gerichtlichen Vergleich?

Bei einem gerichtlichen Vergleich wird sofort ein sogenannter „Vollstreckungstitel“ geschaffen, zudem ist der Rechtsstreit im Regelfall rechtskräftig beendet. Aus dem Titel kann recht zügig die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Auf die Gerichtskosten wird, abgesehen von seltenen Ausnahmefällen, verzichtet.

Die Zwangsvollstreckung (meistens im Wege der Vorpfändung oder Kontenpfändung) sollte man einem Rechtsanwalt anvertrauen, der genau weiß, wie er effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen hat.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Thema Arbeitsrecht:

Wer trägt die Kosten beim Arbeitsgericht für den Anwalt?

Die Kosten des Anwalts für das erstinstanzliche Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen hat die Partei, die den Anwalt beauftragt, unabhängig von Gewinn oder Verlust des Verfahrens selbst zu tragen. Dies ist in § 12 a) I 1 ArbGG geregelt. Der Sinn und Zweck dieser Regelung gilt dem Schutze des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer soll furchtlos eine Klage gegen seinen Arbeitgeber erheben können, ohne Gefahr zu laufen, im Falle des Unterliegens die Kosten für den Rechtsanwalt des Arbeitgebers tragen zu müssen.

Wer trägt die Gerichtskosten

Die Gerichtskosten in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren hat die Partei zu tragen, die unterliegt. Bei teilweisem Unterliegen sind lediglich anteilige Gerichtsgebühren zu bezahlen, die je nach Quote des Unterliegens ausfallen. Einigen sich die Parteien einvernehmlich in Form eines Vergleichs, entfallen die Gerichtsgebühren.

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht?

Ja, es gibt eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht. Jedoch ist zu beachten, dass es diese oftmals nur in Verbindung mit einer Privatrechtsschutzversicherung gibt. Wenn man sich eine freie Wahl des Anwalts vorbehalten möchte, muss man bei vereinzelten Versicherern jedoch eine Police mit freier Anwaltswahl kaufen.

Wo kann eine Beratungshilfe für Arbeitsrecht beantragt werden?

Die Beratungshilfe kann beim Amtsgericht für den Fall fehlender finanzieller Mittel beantragt werden. Dies gilt jedoch gem. § 1 I BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung.

Zudem besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe beim zuständigen Prozessgericht zu beantragen. In dem Antrag sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen und durch Nachweise zu ergänzen. Außerdem ist der Streitstand darzustellen und durch Beweise zu untermauern damit das Gericht eine Entscheidung treffen kann. Sieht das Gericht Aussichten auf Erfolg bewilligt es die Prozesskostenhilfe.