Habe ich einen Anspruch auf Korrektur eines vom Arbeitgeber erteilten Arbeitszeugnisses nach Prüfung durch den Anwalt?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu erteilen, das keine Rechtsschreibfehler enthält. In der Praxis bedeutet dies aber, dass er üblicherweise nicht dazu verpflichtet werden kann, ein besseres Arbeitszeugnis als „Schulnote 3“ zu erteilen, da es erfahrungsgemäß für den Arbeitnehmer schwierig ist, eine bessere als eine durchschnittliche Leistung und durchschnittliches Verhalten zu beweisen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann ein Arbeitszeugnis auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen und bewerten. Oft wird ein Gegenentwurf erstellt und inhaltlich mit dem Mandanten abgestimmt.
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