Bezeichnung der Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung
Das LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 24.01.2017, 3 Sa 224/16) hat entschieden: Die Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ zu bezeichnen, rechtfertigt auch nach langjährigem Arbeitsverhältnis