Abmahnung

Abmahnung Anwalt München– Rechtsanwalt Dr. Olsen hilft Ihnen in dieser Situation

Sie suchen einen Anwalt für Abmahnung in München? Dr. Olsen ist Ihr Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich.

Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine sogenannte geschäftsähnliche Handlung, die keiner Form bedarf. Üblicherweise wird die Abmahnung allerdings schriftlich erteilt. Die Abmahnung hat in § 314 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ihre gesetzliche Grundlage. Für eine Abmahnung muss der Arbeitgeber ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers „beanstandet“ haben (Hinweisfunktion), den Arbeitnehmer zu einem zukünftigen vertragsgemäßen Verhalten aufgefordert haben (Ermahnungsfunktion) und ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Wiederholung angedroht haben (Warnfunktion).

Dr. Dietmar Olsen Anwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Dr. Dietmar Olsen Anwalt für Arbeitsrecht

Abmahnung Rechtsanwalt – wie ist die aktuelle Rechtsprechung?

Nach der aktuell gültigen Rechtsprechung ist eine Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung notwendig, anderenfalls ist die Kündigung unter Umständen wegen Verstoßes gegen das sogenannte Ultima-ratio-Prinzip unwirksam. Die Abmahnung ist dann nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändern will oder kann oder das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine schwere Pflichtverletzung stark gestört ist und nicht wieder hergestellt werden kann.

Sie haben eine Abmahnung bekommen und benötigen Hilfe? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir sind Ihr Anwalt für Abmahnungen.

Welche Anforderungen muss der Arbeitgeber bei einer Abmahnung erfüllen?

Es gibt für die Abmahnung keine Frist. Allerdings kann das Recht zur Abmahnung erloschen sein, wenn der Arbeitnehmer davon ausgehen dürfte, dass er bezüglich seines Verhaltens nicht mehr belangt wird. Auch eine mehrmalige Abmahnung wegen gleichartiger Pflichtverletzungen (z.B. Verspätungen) kann die Warnfunktion abschwächen. In diesem Fall muss die letzte Abmahnung vor der Kündigung besonders eindringlich gestaltet werden, damit der Arbeitnehmer weiß, dass eine weitere Pflichtverletzung zu einer Kündigung führen wird.

Was kann der Anwalt bei einer Abmahnung für Sie tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie möglichst schnell Ihren Anwalt kontaktieren. Ihr Anwalt wird die Abmahnung genau auf ihre Berechtigung überprüfen.
Dr. Dietmar Olsen: Anwalt Arbeitsrecht

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Thema Abmahnung:

Eine Abmahnung ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer sich entgegen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen verhält und der Arbeitgeber ihn auf sein Verhalten hinweisen möchte.

Eine Abmahnung ist rechtens, wenn ein Abmahnungsgrund vorliegt. Solche Abmahnungsgründe stellen meist Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Bestimmungen dar.

Eine Abmahnung stellt ein gesetzliches milderes Mittel dar, um Verstöße gegen arbeitsvertragliche Bestimmungen zu sanktionieren. Dies ist gesetzlich in § 314 II 1 BGB geregelt.

Hierbei ist zwischen einer berechtigten rechtmäßigen und unberechtigten rechtswidrigen Abmahnung zu differenzieren. Eine berechtigte Abmahnung bleibt aufgrund der fehlenden Verjährung bestehen. Eine rechtswidrige Abmahnung ist hingegen aus der Prozessakte zu entfernen. Dies kann auch im Wege der Klage erfolgen.

Hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Eine Regelung besteht lediglich in der Hinsicht, dass vor einer Kündigung abgemahnt werden muss. Daher kann im Einzelfall bereits nach einer einzigen Abmahnung die Kündigung ausgesprochen werden. Dies ist im Wege einer Interessenabwägung zu entscheiden.