Abmahnung Anwalt München– Rechtsanwalt Dr. Olsen hilft Ihnen in dieser Situation
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Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine sogenannte geschäftsähnliche Handlung, die keiner Form bedarf. Üblicherweise wird die Abmahnung allerdings schriftlich erteilt. Die Abmahnung hat in § 314 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ihre gesetzliche Grundlage. Für eine Abmahnung muss der Arbeitgeber ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers „beanstandet“ haben (Hinweisfunktion), den Arbeitnehmer zu einem zukünftigen vertragsgemäßen Verhalten aufgefordert haben (Ermahnungsfunktion) und ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Wiederholung angedroht haben (Warnfunktion).