Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zwei Säulen des Arbeitsrechts: Das Arbeitsrecht gliedert sich in das Individualarbeitsrecht (Regelung der Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, z. B. bei Kündigung, Arbeitszeit oder Urlaub) und das Kollektivarbeitsrecht (Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Betriebsräten).
  • Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmung: Zentrale Gesetze wie das Tarifvertragsgesetz (TVG), das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sichern die kollektive Einflussnahme von Arbeitnehmervertretungen auf betriebliche und tarifliche Entscheidungen.
  • Praxisrelevanz: Wer seine Ansprüche richtig zuordnet, kann Rechtskonflikte vermeiden, Mitspracherechte gezielt nutzen und seine Position im Arbeitsverhältnis stärken. Bei komplexen Fragen unterstützt die Kanzlei Dr. Olsen mit fundierter arbeitsrechtlicher Expertise.

Was versteht man unter Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei große Bereiche. Man unterscheidet zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht – Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Es beinhaltet somit das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. Insbesondere regelt es die direkten Rechte und Pflichten beider Vertragspartner in Hinblick auf.

Typische Regelungsbereiche des Individualarbeitsrechts

  • Einstellung und Kündigung
  • Urlaubsansprüche
  • Arbeitszeit
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsbedingungen schutzbedürftiger Personen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, etc.

Das Kollektivarbeitsrecht – Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen

Das Kollektivarbeitsrecht regelt unterdessen die Beziehungen der jeweiligen Vertreterorgane auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite. Der einzelne Arbeitnehmer wird hier nicht direkt betroffen, sondern nur mittelbar über seine Interessenvertretung.

Akteure im kollektiven Arbeitsrecht und wichtige gesetzliche Grundlagen

Die Akteure im kollektiven Arbeitsrecht sind auf der Arbeitnehmerseite neben den Betriebsräten vor allem die Gewerkschaften. Auf Seite der Arbeitgeber schließen diese sich meist zu sogenannten Arbeitgeberverbänden zusammen, um als Kollektiv ihre Rechte durchzusetzen. Dabei legt das Tarifvertragsgesetz (TVG) die Rechte und Pflichten der Tarifparteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände fest. Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertreter bei wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers werden im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats, welcher die Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene vertritt, sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben.

Fazit: Individual- und Kollektivarbeitsrecht im Überblick

Das Arbeitsrecht bildet das Fundament für ein faires und rechtssicheres Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Während das Individualarbeitsrecht die Rechte und Pflichten im konkreten Arbeitsverhältnis regelt – vom Arbeitsvertrag über Urlaub bis hin zur Kündigung – sorgt das Kollektivarbeitsrecht dafür, dass die Interessen der Beschäftigten auch auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene gewahrt werden.

Gemeinsam stellen beide Bereiche sicher, dass Arbeitsbedingungen transparent, ausgewogen und rechtskonform gestaltet sind. Ob es um persönliche Ansprüche, Mitbestimmung im Betrieb oder tarifliche Regelungen geht – die genaue Zuordnung zum jeweiligen Rechtsbereich ist entscheidend, um Ihre Rechte wirksam durchzusetzen oder rechtliche Risiken frühzeitig zu vermeiden.

Wenn Sie Unterstützung bei einer arbeitsrechtlichen Fragestellung benötigen – sei es im individuellen Arbeitsverhältnis oder im kollektiven Kontext – steht Ihnen die Kanzlei Dr. Olsen mit fundierter Expertise im Arbeitsrecht kompetent zur Seite.

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

Sonnenstraße 32, 80331 München