Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14. Mai 2013 entschieden, dass eine Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, mit der sämtliche finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten seien, nun auch im Hinblick auf Urlaubsabgeltungsansprüche angewendet. Das Bundesurlaubsgesetz wolle nur einzelvertragliche Regelungen zum Nachteil eines Arbeitnehmers verhindern. Hatte der Arbeitnemer aber die Möglichkeit, im Rahmen einer gerichtlichen Einigung hierzu eine Regelung zu treffen, muss er sich an der Abgeltungsklausel in dem gerichtlichen Vergleich festhalten lassen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Mai 2013, Az. 9 AZR 844/11
Dr. Dietmar Olsen: Anwalt für Arbeitsrecht in München