Arbeitsrecht Lexikon

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes berufene Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts. Der Betriebsrat hat einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Schulungen in gewissen Rechtsgebieten, die vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Auch Anwälte dürfen solche Betriebsratsschulungen durchführen.

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

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