Arbeitsrecht Lexikon

Kündigungsklage

Ihr Rechtsanwalt in München für Kündigung & Kündigungsschutzklage

Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff der Kündigung die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung. Die Kündigung steht zwischen dem Prinzip des „pacta sunt servanda“ (einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten) einerseits und dem Prinzip der Privatautonomie, der Vertragsfreiheit, die das Recht garantiert, sich von einem einmal geschlossenen Vertrag auch wieder lösen zu können, andererseits.

Aus diesem Grund wird das Institut der Kündigung zwar von der Rechtsordnung vorgesehen, jedoch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit an zahlreiche formale und materielle Voraussetzungen geknüpft, die das Interesse des Vertragspartners an einer Verlässlichkeit vertraglicher Beziehungen angemessen berücksichtigen sollen.

Rechtsberatung bei Kündigung – Ihr Rechtsanwalt in München

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwal Dr. Olsen ist die Erhebung von Kündigungsschutzklagen, meistens zum Arbeitsgericht München. Spricht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Kündigung aus, so muss diese schriftlich erfolgen, also im Original mit einer Unterschrift versehen ausgehändigt werden. Der Arbeitnehmer hat dann drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen, was wir selbstverständlich gern für unsere Mandanten übernehmen. Oft ist es fraglich, ob das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt. Dies setzt nämlich nicht nur voraus, dass ein Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits länger als sechs Monaten besteht, sondern zusätzlich, dass der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei werden Teilzeitarbeitnehmer mit bis zu 20 Wochenstunden mit 0,5 gezählt, bis 30 Wochenstunden mit 0,75 und darüber mit 1,0.

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

Sonnenstraße 32, 80331 München