Beendigung einer dynamischen Verweisung auf einen Branchentarifvertrag bei wirksamer Kündigung eines Haus­ta­rif­ver­trags

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein Arbeitgeber, der in einem Anerkennungstarifvertrag die Anwendung bestimmter Branchentarifverträge für sein Unternehmen zusagt, hiermit keine zuverlässige Grundlage für dynamische Tariflohnansprüche eines Arbeitnehmers schafft. Kann ein Arbeitnehmer die An­wen­dung von Ta­rif­ver­trä­gen lediglich auf­grund ei­ner Bezugnahmeklausel ein seinem Arbeitsvertrag ver­lan­gen, kann er nur dann ei­nen entsprechenden dynamischen Anspruch auf Ta­rif­lohn geltned machen, wenn die Be­zug­nah­me­klau­sel im Arbeitsvertrag auch künf­ti­ge Fassungen des Tarifvertrages in den Ar­beits­ver­trag ein­be­zieht.

Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 22.03.2017, Az. 4 AZR 462/16

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

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