Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.02.2013 entschieden, dass einvernehmliche Elternteilzeitregelungen nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen sind. Damit kann ein Arbeitnehmer gemäß § 15 Abs. 6 BEEG kann unter den Voraussetzungen von § 15 Abs. 7 BEEG während der Gesamtdauer der Elternzeit zwei (weitere) Male eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2013, Az. 9 AZR 461/11

Dr. Dietmar Olsen: Anwalt für Arbeitsrecht in München

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

Sonnenstraße 32, 80331 München