Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass die fristlose Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied unwirksam ist, das selbst erstellte Webseiten mit grob satirischen Darstellungen zur Lage der ausgebeuteten Arbeitnehmer im Einzelhandel ins Internet eingestellt hat.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.08.2010, Az. 4 Sa 227/10
Dr. Dietmar Olsen: Anwalt für Arbeitsrecht in München