Keine Vererblichkeit eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.09.2011 entscheiden, dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Falle des Todes eines Arbeitnehmers nicht auf dessen Erben übergehen. Mit diesem Urteil korrigierte das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, das einen solchen Anspruch zugesprochen hatte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2011, Az. 9 AZR 416/10

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