Thema: „Regeln zum Advent: Wer haftet, wenn der Weihnachtsbaum brennt … und 19 weitere Regeln, die Sie in der Adventszeit kennen sollten.“
Aus einem Beitrag der „BILD am Sonntag“ von Dr. Dietmar Olsen – Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
1. Kann ich vom Miet-Weihnachtsmann mein Geld zurückverlangen, wenn er zu spät kommt?
Kommt der Weihnachtsmann zu spät und kann deswegen nicht mehr auftreten, weil beispielsweise die Weihnachtsfeier bereits vorbei ist, hat er keinen Anspruch auf eine Vergütung. Einen Vorschuss müsste er zurückzahlen. Voraussetzung: Im Vorfeld wurde ein fester Termin mit ihm vereinbart.
2. Muss ich den Miet-Weihnachtsmann zahlen, wenn ich mit seinem Auftritt nicht zufrieden bin?
Der Eindruck von der Qualität des Auftritts des Weihnachtsmanns ist subjektiv. Solange seine Rolle noch irgendwie als „Weihnachtsmann“ durchgeht, hat er einen Vergütungsanspruch.
3. Kann ich den Nachbarskindern verbieten, laut zu singen?
Während der festgelegten Ruhezeiten (üblicherweise 13 bis 15 und ab 22 Uhr) könnte man den Kindern rein rechtlich den Gesang untersagen.
4. Kann mein Nachbar mir verbieten, Außenbeleuchtung anzubringen?
Solange die Lichter nur auf dem eigenen Grundstück leuchten und nachts nicht so hell strahlen, dass der Nachbar nicht schlafen kann, kann er die Beleuchtung nicht verbieten, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen.
5. Muss ich den Weihnachtsmann entschädigen, wenn er vor meiner Haustür auf Glatteis ausrutscht?
Sofern Sie derjenige sind, der die Verkehrssicherungspflicht hat, also derjenige, der den Gehweg eisfrei halten muss, haften Sie für einen solchen Glatteisunfall – auch, wenn’s den Weihnachtsmann trifft!
6. Kann mir gekündigt werden, wenn ich auf der Weihnachtsfeier meinen Chef beleidige?
Ja, die ausgelassene Stimmung auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier sollte nicht mit reinem Freizeitvergnügen verwechselt werden. Was Sie Ihrem Chef in Feierlaune sagen, hat die gleichen Folgen wie während der Arbeitszeit.
7. Zahlt eine Versicherung, wenn Weihnachtsbaum und Wohnzimmereinrichtung abbrennen?
Ja, sofern Sie eine Hausrat- und Gebäuwwwersicherung haben, erklärt Rechtsanwalt Dr. Olsen. Löscharbeiten, Schäden durch Löschwasser und die Sanierung werden gedeckt. Das gilt aber nur, wenn der Brand nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Wichtige Information für das Fest der Liebe: Fahrlässig handelt nicht, wer sich von seinem Partner zum Liebesspiel verführen lässt und in dieser Zeit der Adventskranz die Wohnung in Brand setzt (Landgericht Mönchengladbach, Az. 10 O 141/98).
8. Darf ich im Büro Duftkerzen abbrennen und Weihnachtslieder hören?
Ja, solange Ihre Kollegen und der hauseigene Brandschutz nichts dagegen haben. Gibt es jedoch Beschwerden über Geruchs- oder Geräuschbelästigungen, müssen Sie Ihre Weihnachtsstimmung zu Hause ausleben.
9. Darf mir mein Chef mit der Begründung „finanziell schwierige Zeiten“ das Weihnachtsgeld streichen?
Ob der Chef das Weihnachtsgeld streichen kann, hängt meistens von der Formulierung im Arbeitsvertrag ab. Die Tendenz des Bundesarbeitsgerichts geht verstärkt dahin, dass nur noch sehr wenige Freiwilligkeits-, Vorbehalts- oder Rückzahlungsklauseln wirksam sind.
10. Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn meine bestellten Weihnachtsgeschenke nicht pünktlich ankommen?
Grundsätzlich ja, wenn ein konkreter Liefertermin vereinbart wurde. Im Einzelfall wird es aber sehr schwierig sein, einen Schaden zu berechnen.
11. Darf ich extrem kitschige und leicht anzügliche Weihnachtsdekoration im Vorgarten anbringen?
Sie ist nur verboten, wenn die Dekoration ein öffentliches Ärgernis erregt.
12. Muss ich an Weihnachten arbeiten, wenn mein Chef es von mir verlangt?
Heiligabend, also der 24. Dezember 2009, ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag, auch wenn viele Betriebe außerhalb des Einzelhandels an diesem Tag geschlossen sind. Verlangt der Chef an diesem Tag die Arbeitsleistung des Mitarbeiters, wird er sich dem fügen müssen. Der 25. 12. und der 26. 12. 2009 sind dagegen gesetzliche Feiertage, an denen der Mitarbeiter grundsätzlich frei hat. Es sei denn, er hat sich in seinem Arbeitsvertrag zur Erbringung seiner Arbeitsleistung auch an Feiertagen verpflichtet, wie es beispielsweise in der Gastronomie häufig der Fall ist.
13. Kann ich Geschenke zurückfordern, wenn sich der Beschenkte mir gegenüber unverschämt verhält?
Nur wenn „grober Undank“ vorliegt. Erforderlich ist eine schwere Verfehlung des Beschenkten, beispielsweise bei Bedrohung des Lebens, körperlicher Misshandlung oder einer schweren Beleidigung des Schenkers. Die Schenkung kann in einem solchen Fall innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Verfehlung widerrufen werden.
14. Darf ich zu Hause bleiben, wenn mir von den vielen Weihnachtskeksen schlecht ist?
Selbstverständlich dürfen Sie zu Hause bleiben, wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Dabei kommt es nicht auf den Grund für die Erkrankung an.
15. Können Geschenke in jedem Fall umgetauscht werden?
Nein, der Händler muss grundsätzlich nichts umtauschen. Allerdings bieten die meisten Geschäfte in der Weihnachtszeit ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht. Gefällt das Geschenk nicht, kann man noch nach dem Fest umtauschen. Allerdings bekommt man nicht unbedingt das Geld zurück, sondern einen Warengutschein.
16. Welches Rückgaberecht gilt bei Bestellungen im Internet?
Waren, die online bestellt wurden, können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Dies gilt nicht nur für Weihnachtsgeschenke!
17. Wie lange sind Geschenkgutscheine gültig?
Ist nichts anderes vermerkt, sind Gutscheine drei Jahre lang gültig. Die Laufzeit beginnt mit dem Ende des Kaufjahres. Mindestens zwölf Monate muss ein Gutschein auf jeden Fall gültig sein, eine kürzere Laufzeit ist unzulässig. Ausnahme sind Gutscheine, die termingebunden sind (Konzert, Theateraufführung etc.).
18. Darf der Vermieter in der Vorweihnachtszeit renovieren?
Er muss dabei zumindest Rücksicht auf die Mieter nehmen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln muss der Mieter zwischen dem 12. 12. und 22. 12. keinen Schmutz, Dreck und Lärm dulden (215 C 293/93). In dem Fall musste ein Kölner Vermieter den Einbau einer neuen Gas-Etagenheizung verschieben.
19. Darf man einen erleuchteten Weihnachtsbaum allein im Raum lassen?
Bei brennenden Wachskerzen darf der Baum keine 15 Minuten unbeaufsichtigt bleiben, so ein Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen (AG Neunkirchen, Urteil v. 6. 2. 1998, 3 U 22/97). In diesem Fall kann sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen!
20. Ist man auf der Weihnachtsfeier versichert?
Wenn die Feier von der Firma ausgerichtet wird, ist der Mitarbeiter beim Fest gegen Unfälle versichert. Dies gilt allerdings nicht für betriebsfremde Gäste (Ehepartner, Kunden etc.). Auch auf dem Heimweg gilt der Versicherungsschutz – allerdings nur, wenn er ohne Umwege erfolgt. Achtung: Wenn der Chef die Feier für beendet erklärt, endet auch der Versicherungsschutz!
Quelle: BamS