2009 – FOCUS-Online – Thema: Direktionsrecht

Thema: „Direktionsrecht“

Aus einem Gespräch von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter und FOCUS-Online-Autorin Nadine Nöhmaier mit Dr. Dietmar Olsen – Fachanwalt für Arbeitsrecht in München:

Komplizen wider Willen

Wenn der Staatsanwalt ein Unternehmen durchleuchtet, zittert nicht nur die Führungsriege. Auch Arbeitnehmer, die fragwürdige Anweisungen ausgeführt haben, müssen ein juristisches Nachspiel fürchten.“

Für manchen war es nicht mehr als eine gängige Geschäftspraxis, für andere ist es schlicht kriminell: Weil beim Lastwagenhersteller MAN jahrelang systematisch Bestechungsgelder gezahlt wurden, hat die Staatsanwaltschaft München dieser Tage alle Hände voll zu tun. Inzwischen haben die Ermittler über 100 Beschuldigte ausgemacht. Betroffen sind keineswegs nur hochrangige Manager, die die Schmiergeldzahlungen angeordnet haben. Auch einfache Arbeitnehmer, die die Weisungen bereitwillig umsetzten, geraten ins Visier der Fahnder.

Dies führt zu einer Frage, die so alt ist wie die Menschheit: Kann sich ein Mensch, der Unrecht tut, damit rechtfertigen, dass er auf Weisung handelte? Und was riskiert der Einzelne, wenn er sich einer solchen Weisung widersetzt?

Zivilcourage ist gefährlich

Im modernen Arbeitsrecht ist diese Frage nur auf den ersten Blick eindeutig zu beantworten. „Rein rechtlich muss kein Arbeitnehmer Anweisungen seines Chefs ausführen, wenn er dadurch gegen das Gesetz verstößt“, sagt Dietmar Olsen, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München. Die Sache hat allerdings einen Haken: Wer sich weigert, den Vorgaben des Arbeitgebers Folge zu leisten, riskiert einiges. Olsen: „Wer Zivilcourage beweist, etwa indem er die rechtswidrige Geschäftspraxis seines Vorgesetzten rügt, oder sich weigert, dieselben Mittel einzusetzen wie dieser, kassiert recht schnell eine Kündigung, gegen die er gerichtlich vorgehen muss.“

Doch auch die andere Variante ist gefährlich. Wer sich ohne Gegenwehr bereitwillig ins rechtliche Niemandsland begibt, weisungsgemäß Schmiergelder verteilt, Rechnungen manipuliert oder die Buchhaltung schönt, muss damit rechnen, dass ihn irgendwann der Staat oder ein geschädigter Kunde zur Rechenschaft ziehen. Selbst wer seinem Chef nur einen Gefallen tun will, etwa, indem er besonders viele Überstunden ableistet, muss mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen…

Quelle: FOCUS

Zum rechtlichen Hintergrund:

Das Direktionsrecht , auch Weisungsrecht, ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer , Weisungen zu erteilen .

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Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

Sonnenstraße 32, 80331 München