2011 – „Tageszeitung“ München – Thema: Krankgeschrieben – von Meldepflicht bis Vertretungssuche: Was Arbeitnehmer beachten müssen, Rechtsanwalt Arbeitsrecht München

Thema: Krankgeschrieben – von Meldepflicht bis Vertretungssuche: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Ein Beitrag der Münchner „Tageszeitung“ von Dr. Dietmar Olsen – Fachanwalt für Arbeitsrecht in München:

Krankgeschrieben

Von Meldepflicht bis Vertretungssuche: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Ich war vergangene Woche wegen Grippe ein paar Tage krankgeschrieben. Obwohl ich nicht in der Arbeit war, bin ich zum Supermarkt gegangen und habe Lebensmittel eingekauft. Dabei hat mich eine Kollegin gesehen und meinte, ich muss zu Hause bleiben, wenn ich krankgeschrieben bin. Stimmt das? Und was muss ich generell beachten, wenn ich krankgeschrieben bin?

Karina W. (34).

Angestellte aus München

Zunächst einmal sollte man, wenn man wirklich krank ist, tatsächlich besser zu Hause bleiben, als sich an den Arbeitsplatz zu schleppen. In so einem Zustand leidet die Qualität der Arbeit zwangsläufig, weil man körperlich geschwächt natürlich nicht mehr die normale Leistung erbringen kann. Außerdem riskiert man eine Verschlimmerung der Symptome bis hin zu gravierenden gesundheitlichen Schäden. Und nicht zuletzt besteht auch die Gefahr, dass man seine Kollegen ansteckt. In der tz erklärt Dr. Dietmar Olsen, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München (www.kanzlei-olsen.de), welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung haben:

 

Wann muss ich den Arbeitgeber darüber informieren, dass ich krank bin?

 

Wenn im Arbeitsvertrag nicht Gegenteiliges geregelt ist, muss ein erkrankter Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren, spätestens zum Zeitpunkt des regulären Dienstbeginns an dem betreffenden Tag. Dr. Olsen: „Ein Anruf beim Vorgesetzten genügt, sofern nicht ein anderer Mitteilungsweg vorgeschrieben ist.“

 

Wann muss die Krankmeldung beim Chef vorliegen?

 

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss – wenn nichts anderes vereinbart ist – bei einer länger als drei Tage dauernden Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag vorgelegt werden.

 

Muss ich dem Arbeitgeber sagen, was ich habe?

 

„Nein, die Diagnose muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden“, erklärt Dr. Olsen. Auch ist niemand dazu verpflichtet, Fragen zu seiner Krankheit zu beantworten.

 

Was darf ich außer Haus tun, wenn ich krankgeschrieben bin?

 

„Es kommt darauf an, mit welcher Diagnose man krankgeschrieben wurde“, sagt der Rechtsexperte. Besorgungen für den täglichen Bedarf, zum Beispiel der Einkauf im Supermarkt, sind immer gestattet. Von einem Kino- oder Restaurantbesuch ist abzuraten, es sei denn, man ist beispielsweise wegen eines gebrochenen Arms krankgeschrieben. „Wenn Sie dabei allerdings von Ihren Kollegen gesehen werden, fördert das sicher nicht das Betriebsklima.“ Grundsätzlich gilt: Verboten ist, was die Genesung stört.

 

Darf ich trotz Krankmeldung arbeiten gehen?

 

„Sie sollten sich vorher von Ihrem behandelnden Arzt attestieren lassen, dass die Arbeitsunfähigkeit aus medizinischer Sicht nicht mehr vorliegt“, rät Dr. Olsen.

 

Muss ich mich selbst um Vertretung kümmern?

 

Nein, der Arbeitgeber muss sich um eine Vertretung kümmern. Dr. Dietmar Olsen: „Allerdings sollten Sie ihn auf vordringlich zu erledigende Arbeiten hinweisen, um den Eintritt von Schäden zu verhindern.“

 

Was, wenn ich im Urlaub krank werde?

 

Wer im Urlaub mit einer fiesen Halsentzündung im Bett liegt, kann sich die Tage gutschreiben lassen. „Wenn Sie die Erkrankung als Arbeitsunfähigkeit geltend machen möchten, um die dadurch nicht genommenen Urlaubstage aufzusparen, müssen Sie den Arbeitgeber ganz normal informieren“, erklärt Dr. Olsen.

 

Darf ich während der Arbeitszeit Arzttermine wahrnehmen?

 

„Nur, wenn ein akuter Bedarf besteht, haben Sie ein Recht, während der Arbeit einen Arzt aufzusuchen“, sagt Dr. Olsen. Die Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt fällt da also nicht drunter.

 

Welche Regelungen gibt es, wenn mein Kind krank ist?

 

Sofern es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, hat der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines maximal zwölf Jahre alten Kindes das Recht auf bezahlte Freistellung. „Allerdings darf auch keine andere Person im Haushalt leben, die die Kinderbetreuung übernehmen könnte“, erklärt Dr. Olsen. Bei gesetzlich krankenversicherten besteht Anspruch auf ein sogenanntes Kinderkrankengeld, aber nur für maximal zehn Tage pro Kind und pro Kalenderjahr (bei Alleinerziehenden 20 Tage), insgesamt aber nicht mehr als 25 Tage. Wurde die bezahlte Freistellung im Vertrag ausgeschlossen, besteht zumindest ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung.

 

Was passiert, wenn ich längere Zeit krankgeschrieben bin?

 

„Nach Ablauf von sechs Wochen endet im Regelfall die Pflicht des Arbeitgebers, zur Fortzahlung des Entgelts“, sagt Dr. Olsen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse die Zahlung in Form von Krankengeld, das allerdings nicht die Höhe des letzten Nettogehalts erreicht.

Christina Schmelzer

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

Sonnenstraße 32, 80331 München