Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht. Daneben werden unter dem Begriff „Treuepflicht“ die Nebenpflichten des Arbeitnehmers zusammengefasst. Die Treuepflicht umfasst unter anderem die nachfolgend dargestellten Bereiche: Mehrarbeit, Enthaltung von Wettbewerb, Unterlassung anderer Arbeitnehmer zum Vertragsbruch, Unterlassung der Annahme von Schmiergeldern, Anzeige drohender Schäden und Verschwiegenheit. Verletzt der Arbeitnehmer diese Pflichten, kann er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen und den Ausspruch einer Abmahnung oder einer Kündigung riskieren.
Arbeitnehmer, Pflichten
Kanzlei Dr. Olsen
Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht