Arbeitgeber müssen bei der Anhörung im Vorfeld einer Verdachtskündigung nicht ausdrücklich klarstellen, dass sie den Arbeitnehmer verdächtigen
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Festlegung der Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
Kurzfristige Auftragsschwankungen bei einem Leiharbeitsunternehmen rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung