Übernahmeregelungen zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher durch Absprachen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen bei der Anhörung im Vorfeld einer Verdachtskündigung nicht ausdrücklich klarstellen, dass sie den Arbeitnehmer verdächtigen
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Festlegung der Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder