Leiharbeiter zählen bei der Betriebsgröße nach § 23 KSchG mit
BAG, Urteil vom 24.01.2013 – 2 AZR 140/12 Hintergrund: Den besonderen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes genießen grundsätzlich lediglich Mitarbeiter von Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen und damit…