Kurzfristige Auftragsschwankungen bei einem Leiharbeitsunternehmen rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung
ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 20.03.2018, 1 Ca 2686/17 Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und…