Kündigungsschutzklage gegen Partnerschaftsgesellschaft

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass eine Kündigungsschutzklage nicht ausdrücklich gegen den korrekt bezeichneten Arbeitgeber erhoben werden muss, sofern sich aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben zweifelsfrei ergibt, wer der korrekte Beklagte sein soll.

BAG, Urteil vom 01. März 2007, Az. 2 AZR 525/05; Vorinstanz: Hessisches LAG, Urteil vom 12. August 2005, Az. 17/10 Sa 2021/03

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