Urlaubsabgeltungsanspruch und tarifliche Verfallklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 09. August 2011 entschieden, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch ebenso wie andere Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis aufgrund einer tarifvertraglichen Klausel verfallen können. Geklagt hatte eine Krankenschwester, auf deren Arbeitsverhältnis der TV-L zur Anwendung gelangte. Die Vorinstanz hatte die Frage auch bereits zugunsten des Arbeitgebers entschieden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. August 2011, Az. 9 AZR 352/10; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. April 2010, Az. 12 Sa 1448/09

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