Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
„Eine Entschädigung nach Art. 82 DSGVO setzt eine gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßende Datenverarbeitung voraus. Eine bloße Verzögerung oder anfängliche Unvollständigkeit der Auskunft reicht für eine Geldentschädigung nicht aus.“ LAG Düsseldorf,…